Rechtsanwälte Treml Pohl Berzl Eberl

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Inkasso

Der Einzug von Forderungen aus offenen Rechnungen gehört zu unseren Spezialgebieten.

Durch den Einsatz von modernster Computertechnik sind wir online mit den zuständigen Mahngerichten verbunden, wodurch wir schnell und effizient tätig werden können. Für eine Vielzahl von Unternehmen übernehmen wir das komplette Forderungsmanagement.

Wir bieten eine spezielle Inkasso-Pauschale an. Darin enthalten ist die Forderungserfassung, die tagesaktuelle Zinsberechnung, eine außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung sowie erforderliche Auskünfte aus dem Melde-, Gewerbe- und Handelsregister. 

Mit der Inkasso-Pauschale bieten wir Ihnen Kostensicherheit für den Fall einer erfolglosen Inkassotätigkeit. Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Für ständige Auftraggeber bieten wir spezielle Rahmenbedingungen an.

Sollte im außergerichtlichen Verfahren kein Einzug der Forderungen durchgesetzt werden können informieren wir Sie über Kosten und Erfolgsaussichten von weiteren gerichtlichen Schritten. Insbesondere zählt dazu ein gerichtlicher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, mit dem ein Gerichtsvollzieherauftrag erteilt und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. die Pfändung von Lohn, Konten oder Forderungen gegenüber Drittschuldnern, durchgeführt werden können.

Bei einem erfolgreichen Einzug ihrer offenen Forderungen entstehen für Sie grundsätzlich keine Kosten. Alle entstandenen Gebühren und Kosten hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Sie erhalten den kompletten Forderungsbetrag ohne Abzug von Provisionen.

Anders als bei Inkassounternehmen zeichnet sich unser spezielles Forderungsmanagement durch folgende Aspekte aus:

- Kein Abzug von Provisionen

- Fundiertes juristisches Know-How

- Keine Vertragsbindung

- Lang anhaltende Verfolgung der  Schuldner

 

Anfrage zum Forderungseinzug

 

 

 

 

 

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