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Keine Gesetzesänderungen in Deutschland durch ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)
Entgegen einiger Behauptungen lässt sich aus dem Abkommen keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer.
Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch ACTA in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gilt auch für Warnhinweise. Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Jetzt gilt es die notwendige Transparenz bei den Beratungen besonders im Europäischen Parlament herzustellen.
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Interview General-Anzeiger Bonn: Leutheusser-Schnarrenberger: "Das erschüttert mich"
Ob es um das Zusammenleben der Kulturen in Deutschland geht oder um soziale Netzwerke im Internet: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die Fahne der Freiheit und der Bürgerrechte hoch. Im Interview äußert sich die Bundesjustizministerin zudem zum Versagen des Verfassungsschutzes und zum Zustand ihrer FDP. Das Gespräch führten Heinz Dietl, Bernd Eyermann, Alexander Marinos und Andreas Tyrock.
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Wechsel an der Spitze des Bundesamts für Justiz
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in Bonn Gerhard Fieberg als Präsidenten des Bundesamts für Justiz verabschiedet und seine Amtszeit gewürdigt. Zugleich führte sie seinen Nachfolger Heinz-Josef Friehe in sein Amt ein. Die Bundesjustizministerin erinnerte in ihrer Rede daran, dass am Beginn der Präsidentschaft Fiebergs hohe Erwartungen gestanden hätten. Effizient, modern und konzentriert auf die Kernaufgaben sollte das Bundesamt unter seiner Führung arbeiten. „Wie fällt die Fünfjahresbilanz unter Ihrer Präsidentschaft nun aus? In einem Wort: ,vorzüglich’“, betonte die Ministern.
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Pressemitteilung: Mehr Rechte für Versicherte
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Interview Radio Bremen: Vorratsdatenspeicherung nur bei Verdachtsmomenten
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BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus
Das Bundesjustizministerium hat einen Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus gestartet, der Schülerinnen und Schüler im Engagement gegen Rechtsextremismus unterstützen und motivieren soll. Ziel des Wettbewerbes ist, dass 14 bis 20-Jährige Ideen für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit entwickeln. Ausgezeichnet werden die besten Ideen, Konzepte und Aktionen gegen Rechtsextremismus. Die Form der Beiträge, die bis Ende April eingereicht werden können, ist völlig offen: ein Video, eine Aktion im Netz ist genauso möglich wie ein Aufsatz oder eine Karrikatur. Mehr Infos unter: www.gerechte-sache.de/wettbewerb
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Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
Nach der heute veröffentlichten Studie des Max-Planck-Instituts hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. "Das zeigt der Blick auf deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 und der ins Ausland“, fasst Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler das Ergebnis der Studie zusammen. Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht haben umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt. "Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärt Stadler weiter.
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Grußwort: 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
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Rede: "Demokratie der Zukunft"
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Pressemitteilung: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
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